Beschluss:

 

Die Satzung der Firma Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird bei § 9 Abs. 1 der Satzung (Aufsichtsrat) wie folgt geändert:

 

§ 9

Aufsichtsrat

 

(1)  Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben elf    Mitgliedern. Ihm gehören an:

a)    Der jeweilige Landrat des Landkreises Kelheim als Vorsitzender;

b)    vier sieben acht unmittelbar vom Kreistag des Landkreises Kelheim aus der      Mitte des Kreistags zu bestellende Mitglieder; die Verteilung dieser     Aufsichtsratssitze erfolgt entsprechend dem Verfahren, nach dem die Sitze           der Ausschüsse des Kreistages verteilt werden;

c)    ein weiteres auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag zu bestellendes   Mitglied, das über besondere Erfahrungen im Finanz- oder im           Krankenhauswesen verfügt;

d)    ein vom Kreistag auf Vorschlag des Betriebsrats aus dem Betriebsrat der

       Kreisklinik Kelheim zu bestellendes Mitglied.