Sitzung: 04.05.2020 2020-2026/KT/001
Beschluss:
Die Satzung der Firma Goldberg-Klinik Kelheim GmbH wird bei § 9 Abs. 1 der Satzung (Aufsichtsrat) wie folgt geändert:
§ 9
Aufsichtsrat
(1) Die
Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben
elf Mitgliedern. Ihm gehören an:
a) Der jeweilige Landrat des Landkreises
Kelheim als Vorsitzender;
b) vier sieben acht unmittelbar vom
Kreistag des Landkreises Kelheim aus der Mitte
des Kreistags zu bestellende Mitglieder; die Verteilung dieser Aufsichtsratssitze erfolgt entsprechend dem
Verfahren, nach dem die Sitze der
Ausschüsse des Kreistages verteilt werden;
c) ein
weiteres auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag zu bestellendes Mitglied, das über besondere Erfahrungen im
Finanz- oder im Krankenhauswesen
verfügt;
d) ein
vom Kreistag auf Vorschlag des Betriebsrats aus dem Betriebsrat der
Kreisklinik
Kelheim zu bestellendes Mitglied.