Beschluss:

 

Der Landkreis Kelheim erlässt auf Grund des Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826) mit späteren Änderungen folgende Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreistagsmitglieder und sonstiger Kreisbürger/-innen vom 04. Mai 2020 (siehe Anlage 5).

 

Die Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft. Mit gleichzeitiger Wirkung tritt die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 05. Mai 2014 (Kreisamtsblatt S. 183) mit späteren Änderungen außer Kraft.

 

Dafür: 55  Dagegen: 5 

 

Nachdem der Kreistag der Entschädigungssatzung mehrheitlich zugestimmt hat, bedarf es keiner Abstimmung über den Antrag der SLU-Fraktion vom 24.04.2020 bzgl. Streichung der Berater des Landrats.