Beschluss:

 

In den Landkreishaushalt 2021 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH vom 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende freiwillige Leistungen eingestellt und die Bewilligung/Auszahlung der Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge im Jahr 2021 beschlossen:

Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge für den Bereich Tourismus insgesamt 507.000,00 €

davon

a)    an den Tourismusverband im Landkreis Kelheim e. V.; insgesamt 477.250,00 €, d. h. regulärer Zuschuss inkl. Mitgliedsbeitrag und einmaligen Sonderzuschuss (Corona-Marketing-Offensive)

b)    an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V. insgesamt Mitgliedsbeitrag 29.750,00 € (wie Vorjahr - vorbehaltlich etwaiger begründeter Änderungen)