Beschlüsse:

 

1.         Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in den Gesellschafterversammlungen der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen vom 15.07.2020:

2.1    Auf Grund der Kommunalwahlen wurde in den Kreisgremien eine neue Besetzung des Aufsichtsrates der Ilmtalklinik GmbH beschlossen. Zur Neubesetzung des Aufsichtsrates ist es erforderlich, den bisherigen Aufsichtsrat entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages abzuberufen. Die Gesellschafterversammlung beruft hiermit die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates ab.
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung die Aufsichtsräte der Gesellschaft zu bestellen. Folgende Aufsichtsräte nebst Stellvertreter werden hiermit von der Gesellschafterversammlung berufen:

Mitglied

Stellvertreter

Landrat Albert Gürtner

Stv. Landrat Karl Huber

Landrat Martin Neumeyer

Stv. Landrat Wolfgang Gural

Martin Rohrmann

Karl Straub

Reinhard Heinrich

Manfred Russer

Alfons Gigl

Erich Erl

Werner Hammerschmid

Martin Schmid (Bgm. Vohburg)

Max Hechinger

Anton Westner

Dr. Stefan Skoruppa

Dr. Matthias Fleige

Paul Weber

Gabi Kaindl

Kim Kießling

Kerstin Schnapp

Dr. Peter Maier

Dr. Paul Kistler

Willi Dürr

Hannelore Langwieser

Karin Nadler

Dr. Sören Sörensen

Helmut Fichtner

Werner Maier

 

 Dafür: 56  Dagegen: 0

 

 

2.2    Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum 31. Dezember 2019, der von der Schüllermann & Partner AG mit Datum vom 23.06.2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.833.040,75 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 5.833.040,75 Euro 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag des Vorjahres wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage abgedeckt.

 

 Dafür: 56  Dagegen: 0

 

 

2.3    Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

 

 Dafür: 53  Dagegen: 0