Sitzung: 05.10.2020 2020-2026/KT/002
1. Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in den Gesellschafterversammlungen der Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen vom 15.07.2020:
2.1 Auf
Grund der Kommunalwahlen wurde in den Kreisgremien eine neue Besetzung des
Aufsichtsrates der Ilmtalklinik GmbH beschlossen. Zur Neubesetzung des
Aufsichtsrates ist es erforderlich, den bisherigen Aufsichtsrat entsprechend §
11 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages abzuberufen. Die
Gesellschafterversammlung beruft hiermit die derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrates ab.
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages hat die
Gesellschafterversammlung die Aufsichtsräte der Gesellschaft zu bestellen.
Folgende Aufsichtsräte nebst Stellvertreter werden hiermit von der
Gesellschafterversammlung berufen:
Mitglied |
Stellvertreter |
Landrat Albert Gürtner |
Stv. Landrat Karl Huber |
Landrat Martin Neumeyer |
Stv. Landrat Wolfgang Gural |
Martin Rohrmann |
Karl Straub |
Reinhard Heinrich |
Manfred Russer |
Alfons Gigl |
Erich Erl |
Werner Hammerschmid |
Martin Schmid (Bgm. Vohburg) |
Max Hechinger |
Anton Westner |
Dr. Stefan Skoruppa |
Dr. Matthias Fleige |
Paul Weber |
Gabi Kaindl |
Kim Kießling |
Kerstin Schnapp |
Dr. Peter Maier |
Dr. Paul Kistler |
Willi Dürr |
Hannelore Langwieser |
Karin Nadler |
Dr. Sören Sörensen |
Helmut Fichtner |
Werner Maier |
Dafür: 56 Dagegen: 0
2.2 Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum 31. Dezember 2019, der von der Schüllermann & Partner AG mit Datum vom 23.06.2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.833.040,75 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 5.833.040,75 Euro 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag des Vorjahres wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage abgedeckt.
Dafür: 56 Dagegen: 0
2.3 Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.
Dafür: 53 Dagegen: 0