Sitzung: 05.10.2020 2020-2026/KT/002
Beschlüsse:
1. Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zu Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020:
2.1 Die Gesellschafterversammlung setzt den Auslagenersatz und die Entschädigung der Mitglieder des Aufsichtsrates entsprechend der Regelungen der Kreistagsmitglieder fest. Eine monatliche Aufwandsentschädigung wird nicht festgelegt. Der Landrat erhält als Aufsichtsratsvorsitzender keine Entschädigung und keinen Auslagenersatz. Der Vollzug der Abrechnung erfolgt durch die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH.
Dafür: 50 Dagegen: 0
2.2 Die Gesellschafterversammlung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f der GmbH- Satzung:
1. Gemäß § 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wie vorgelegt festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 4.885.794,89 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
und
mit der durch den Landkreis
als Gesellschafter am 04.07.2019
geleisteten Abschlagszahlung zum Defizitausgleich 2019 in Höhe von 4 Mio. €, die
in die Kapitalrücklagen eingestellt wurde,
verrechnet. Der Gesellschafter
wird gebeten, den Restbetrag von 885.794,89 € zeitnah auszugleichen.
Dafür:
50 Dagegen:0
3. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 7 Abs. 1 f der Satzung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.
Dafür: 46 Dagegen: 0
4. Die Geschäftsführerin der Goldberg-Klinik wird ermächtigt, eine Mittelweitergabe an die Tochtergesellschaft der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH, die Goldberg-MVZ Kelheim GmbH, nach § 58
Nr. 2 der Abgabenordnung in Höhe von EUR 300.000,00 vorzunehmen. Die Empfängerin der Mittelweitergabe verpflichtet sich, die empfangenen Mittel nur innerhalb ihres Zweckbetriebes einzusetzen.
Dafür: 50 Dagegen:0
2.3 Die Geschäftsführung wird
bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Goldberg-Klinik
Kelheim GmbH incl. der
für die Entgeltverhandlungen notwendigen
Bestätigungen
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
SWS Schüllermann und Partner
AG, Dreieich, zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 d
GmbH- Satzung).
Dafür: 50 Dagegen:0