Beschlüsse:

 

1.    Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zu Kenntnis genommen.

 

2.    Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020:

 

2.1    Die Gesellschafterversammlung setzt den Auslagenersatz und die Entschädigung der Mitglieder des Aufsichtsrates entsprechend der Regelungen der Kreistagsmitglieder fest. Eine monatliche Aufwandsentschädigung wird nicht festgelegt. Der Landrat erhält als Aufsichtsratsvorsitzender keine Entschädigung und keinen Auslagenersatz. Der Vollzug der Abrechnung erfolgt durch die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH.

 

Dafür: 50  Dagegen: 0

 

 

2.2    Die Gesellschafterversammlung der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH          fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f der GmbH-      Satzung:

 

1.     Gemäß § 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das      Geschäftsjahr 2019 wie vorgelegt festgestellt.

 

2.     Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von    4.885.794,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit der           durch den Landkreis als Gesellschafter am 04.07.2019 geleisteten         Abschlagszahlung zum Defizitausgleich 2019 in Höhe von 4 Mio. €, die in die Kapitalrücklagen eingestellt wurde, verrechnet. Der        Gesellschafter wird gebeten, den Restbetrag von 885.794,89           zeitnah auszugleichen.

 

Dafür: 50  Dagegen:0

 

 

3.     Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 7 Abs. 1 f der Satzung die         Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

 

Dafür: 46  Dagegen: 0

 

 

4.     Die Geschäftsführerin der Goldberg-Klinik wird ermächtigt, eine           Mittelweitergabe an die Tochtergesellschaft der Goldberg-Klinik             Kelheim GmbH, die Goldberg-MVZ Kelheim GmbH, nach § 58

       Nr. 2 der Abgabenordnung in Höhe von EUR 300.000,00          vorzunehmen. Die Empfängerin der Mittelweitergabe verpflichtet   sich, die empfangenen Mittel nur innerhalb ihres Zweckbetriebes     einzusetzen.

 

Dafür: 50  Dagegen:0

 

 

2.3    Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die     Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Goldberg-Klinik Kelheim         GmbH incl. der für die Entgeltverhandlungen notwendigen     Bestätigungen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann           und Partner AG, Dreieich, zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 d GmbH-      Satzung).

 

Dafür: 50  Dagegen:0