Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Landkreis Pfaffenhofen einen Finanzierungsvertrag bezüglich einer anteilsmäßigen Finanzierung für die RVV-Verbundausweitung bis Münchsmünster und der VGI-Verbundausweitung bis Neustadt a.d. Donau mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen.

 

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme (ca. 150.000 EUR brutto für drei Jahre) muss zu 50% der Landkreis Pfaffenhofen tragen, die restlichen 50% (ca. 75.000 EUR brutto für drei Jahre) werden vom Landkreis Kelheim übernommen.

 

Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Kelheim mit der Stadt Neustadt a.d. Donau einen Finanzierungsvertrag bezüglich einer anteilsmäßigen Finanzierung für die RVV-Verbundausweitung bis Münchsmünster sowie der VGI-Verbundausweitung bis Neustadt a.d. Donau abschließt, vorausgesetzt der Landkreis Pfaffenhofen übernimmt 50% der Gesamtkosten (ca. 75.000 EUR brutto).

 

Von den genannten 50% der Gesamtkosten (ca. 75.000 EUR brutto für drei Jahre) tragen die Stadt Neustadt a.d. Donau sowie der Landkreis Kelheim je die Hälfte, das heißt, die Stadt Neustadt a.d. Donau sowie der Landkreis Kelheim tragen voraussichtlich jeweils ca. 37.500 EUR brutto für drei Jahre.

 

Dem Finanzierungsvertrag in der vorliegenden Form mit der Stadt Neustadt a.d. Donau, welcher eine Gültigkeit von drei Jahren beinhaltet, stimmt der Ausschuss zu.