Beschluss:

 

1.            In den Landkreishaushalt 2021 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende freiwillige Leistungen eingestellt und die Bewilligung/Auszahlung der Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge bzw. die Freigabe der für die Projekte u. Sachbearbeitung vorgesehenen Mittel im Jahr 2021 beschlossen:

 

1.1      Zuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V., 123.600 €

 

1.2      Zuschuss an die Kath. Dorf-/Betriebshelfer in Bayern GmbH, 20.500,00 €

 

1.3      Zuschuss an das Judo-Leistungsinternat e. V. Abensberg, 25.000,00 €

 

1.4      Allgemeiner Investitionszuschuss an das BRK, Kreisverband Kelheim, 11.500,00 €

 

1.5      Zuschüsse an die Jäger (wie Vorjahre seit 2018) für alle im Jagdjahr 2020/2021 im Landkreis Kelheim erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises untersuchten Wildschweine (9,00 €/Wildschwein; Haushaltsansatz 10.000,00 €). Die Zuschüsse werden insbesondere wegen der Seuchenvorbeugung für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gewährt und unterliegen der jährlichen Bedarfsprüfung bzw. Zustimmung der Kreisgremien.

 

Der Zuschuss ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen und für das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) beim Landratsamt Kelheim – Untere Jagdbehörde – formlos zu beantragen. Hierbei ist dem Antrag eine Kopie des Wildursprungsscheines für die Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger, oder eine Kopie des amtlichen Untersuchungsbeleges nach dem Fleischhygienerecht, beizufügen.

 

1.6      Sonstige Mitgliedsbeiträge bzw. Zuschüsse laut beiliegender zwei Übersichten (Anlage 2)

 

2.            Landkreishaushalt 2021 (1. Vorberatung)

 

Die Erläuterung erfolgt anhand eines Power-point-Vortrages – s. Anlage 1 (Kenntnisnahme).