Beschluss:

 

Dem Verein zur Förderung der Interessen des Technischen Hilfswerkes, Ortsverband Kelheim e.V., wird aufgrund des Antrags vom 01.10.2020 zur Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens für Ölschäden ein einmaliger Zuschuss des Landkreises in Höhe von bis zu 6.000 € gewährt.

 

Der Betrag wird unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) in den Haushaltsplan 2021 eingestellt und für die Zuschussgewährung und Auszahlung im Jahr 2021 beschlossen.

 

Die Auszahlung des Zuschusses wird nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung und gegen Vorlage eines Verwendungs- und Finanzierungsnachweises veranlasst.