Beschlüsse:

 

1.  Situationsbericht: Kenntnisnahme

 

2.  Restlicher Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2020

Da die im Kreishaushalt 2020 veranschlagten Finanzmittel nicht ausreichen, um das prognostizierte Defizit (Stand 20.11.2020) des Wirtschaftsplans/Jahresabschlusses 2020 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (= GBK) i. H. v. -6,5 Mio. € (Wipl 2020 -4,91 Mio. €) und die Verlustvorträge 2018/2019 (-0,156 Mio. €) u. den Verlustausgleichsanteil/Betriebskostenzuschuss der Goldberg-MVZ Kelheim GmbH (= MVZ; Prognose 2020: -0,1 Mio. €) vollständig auszugleichen, werden hierfür im Landkreishaushalt 2021 1,4 Mio. € zusätzlich erforderliche Mittel veranschlagt (AUSGABE im Verwaltungshaushalt; Vollausgleich des/r Defizits/e des Wirtschaftsjahres 2020).

 

Dafür: 12              Dagegen: 1

 

3.  Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2021 (Vollausgleich) und staatl. Zuwendung für das Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe; Finanzplanung 2022 ff.

Im Landkreishaushalt 2021 werden 6,550 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2021 prognostizierten vollständigen Defizitausgleich der GBK und zusätzlich 0,060 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2021 Verlustes/Betriebskostenzuschusses des MVZ veranschlagt (AUSGABE im Verwaltungshaushalt; beabsichtigter Vollausgleich; aufgerundeter Haushaltsansatz 6,7 Mio. € für Wipl 2021).

 

In Kenntnis des gegebenen Ausfallrisikos werden im Landkreishaushalt 2021 0,7 Mio. € für die in Aussicht gestellte staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe (anteilige Defizitübernahme für diesen Bereich) zur Entlastung des Landkreises veranschlagt (EINNAHME im Verwaltungshaushalt).

Ein etwaiger möglicher Einnahmeausfall bei Teil-/Nichtgewährung wird zur Kenntnis genommen.

 

In der Finanzplanung 2022 ff. werden jeweils 6,55 Mio. € p. a. für die zukünftigen Defizitausgleiche (Ausgaben) und 0,95 Mio. € nur noch in 2022 (ab 2023 ff. kein Ansatz mehr) p. a. für die jeweils anteilige staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe berücksichtigt.

 

Dafür: 12              Dagegen: 1

 

4.  Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Investitionen;

Finanzplanung 2022 ff.

Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Investitionen (s. Investitionsprogramm – Anlage 4) der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2021 i. H. v. 363.800 € (Zinserstattung), im Vermögenshaushalt 2021 i. H. v. 1.400.000 € (Tilgungserstattung/Bausparraten) und im Finanzplan 2022 ff. (deutlich ansteigende Beträge) veranschlagt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend dem jeweiligen Zins-/Tilgungsplan fristgerecht an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) zu erstatten (Dauerbeschluss; Liquidität).

Die Beschlussfassung (Kreisausschuss) über die jeweilige Bürgschaft, welche für den entsprechenden Kreditvertrag (zu finanzierender Eigenanteil) der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH erforderlich ist/war, sind für o.g. Investitionen bereits erfolgt bzw. erfolgen für neue/weitere Investitionen gesondert (Einzelbeschluss/-genehmigung – Regierung v. Niederbayern).