Beschluss:

 

1. In Kenntnis der geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden, der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises und der mutmaßlich stark gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit/Genehmigungsfähigkeit des Landreishaushalts, wird die Haushaltssatzung 2021 einschließlich des Haushaltsplans und Stellenplans auf der Basis eines Kreisumlagehebesatzes von 42,0 %-Punkten beschlossen.

 

2. Der Finanzplan inkl. Investitionsprogramm wird beschlossen.