Beschluss:

Herrn Landrat Neumeyer wird die Genehmigung für die Abstimmung im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH vom 18.01.2021 zu folgenden Beschlussvorlagen erteilt:

  1. Die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. nimmt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wird in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 31. August 2020 versehenen Form festgestellt.
  3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

  1. Die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. nimmt den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis.
  2. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wird in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 16. November 2020 versehenen Form gebilligt.

  1. Die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. nimmt die Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 und den erläuternden Bericht zur Kenntnis.
  2. Die Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 und der erläuternde Bericht werden in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 2. September 2020 versehenen Form festgestellt.

  1. Die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. nimmt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wird in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 14. September 2020 versehenen Form festgestellt.
  3. Den Liquidatoren wird für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

  1. Die Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. nimmt den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis.
  2. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wird in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 10. Dezember 2020 versehenen Form gebilligt.