Es ergeht folgender

Beschluss:

Für die VGI-Verbundausweitung im Streckenabschnitt „Münchsmünster und Neustadt a.d. Donau“ wird die Verwaltung beauftragt, die Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten aus dem Assoziierungsvertrag mit den EVUs abzuschließen.