Beschlüsse:

 

0. Dem Antrag von Kreisrat Dr. Brandl auf namentliche Abstimmung wird stattgegeben.

 

Dafür: 0  Dagegen: 13

 

 

1. Abweichend von § 29 ff. der Geschäftsordnung des Kreistages vom 04.05.2020 soll eine Zuständigkeitsänderung für den Bereich der Lehrschwimmhallen des Landkreises - insofern auch zur Grundsatzentscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Lehrschwimmhalle Mainburg - an den Kreistag (Grundsatzentscheidung) gem. Art. 23 LKrO i. V. m. Art. 26 LKrO erfolgen – Vorberatung im Kreisausschuss und Empfehlung an den Kreistag. Für die künftigen weiteren Angelegenheiten bzgl. der Lehrschwimmhallen bleibt der Kreisausschuss zuständig.

 

Dafür: 13  Dagegen: 0

 

 

2. Mit Bestätigung der bisherigen Beschlusslage werden nachfolgende Entscheidungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen:

 

2.1 Aufgrund des erheblichen Sanierungsrisikos, der beengten Platzverhältnisse, der nicht erreichbaren zeitgemäßen/energetischen Optimierung, der festgestellten Unwirtschaftlichkeit einer Generalsanierung (s. Ergebnisse der baufachlichen Voruntersuchung) und der damit verbundenen mind. 3jährigen Außerbetriebnahme, wird die Lehrschwimmhalle Mainburg nicht generalsaniert. Ebenso wird kein Ersatzneubau an gleicher Stelle projektiert.

 

Dafür: 13  Dagegen: 0

 

 

2.2 Aufgrund der Ergebnisse der baufachlichen Voruntersuchung wird der Betrieb der Lehrschwimmhalle Mainburg – sofern und soweit u. a. wirtschaftlich, sicherheitstechnisch vertretbar und infektionsschutzrechtlich (Corona) möglich – bis längstens 30.06.2024 unter Anwendung der ab 01.01.2022 geltenden Bestimmungen der Zweckvereinbarung „Mitbenutzung der Lehrschwimmhallen des Landkreises Kelheim“ (s. TOP 1 - Beschluss-Nr. 105) aufrecht erhalten (endgültige Außerbetriebnahme und Schließung der Bestands-Lehrschwimmhalle). Detail-Entscheidungen bleiben dem Kreisausschuss vorbehalten.

 

Dafür: 13  Dagegen: 0

 

 

3. Weitere Projektierung

 

Alt. 1: Neubau in Trägerschaft des Landkreises, Beteiligung der Mitbenutzer

 

Entgegen der bisherigen Beschlusslage empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende weitere Vorgehensweise bei der Projektierung eines Neubaus der Lehrschwimmhalle Mainburg an einem neuen geeigneten Standort durch den Landkreis (Neubau an anderem nahegelegenen Standort in der Trägerschaft des Landkreises, Beteiligung der Mitbenutzer):

 

a)        Die Zweckvereinbarung „Mitbenutzung der Lehrschwimmhallen des Landkreises Kelheim“ (s. TOP 1 – Beschluss-Nr. 105) wird vom Kreistag vorab beschlossen (Grundvoraussetzung).

 

b)        Die beschlossene Zweckvereinbarung wird von allen Mitbenutzern der Lehrschwimmhalle Mainburg (Bestandsgebäude und späterer Neubau) vollständig akzeptiert, gegengezeichnet und nach Rechtskraft auch in der Praxis umgesetzt (Grundvoraussetzung).

 

c)         Dem Landkreis wird von Seiten der kommunalen bzw. schulischen Mitbenutzern ein geeignetes, erschlossenes, baureifes Grundstück zum Bau einer neuen Lehrschwimmhalle in der Nähe des Schulzentrums Mainburg überlassen/zum Erwerb angeboten.

 

d)        Der Landkreis ist Träger des Projekts und hat als solcher die Federführung in allen Belangen (z. B. bei Bedarfsfeststellung/schulaufsichtlicher Genehmigung, Planung, Umfang, Bau, Zuwendungsantragstellung/-bewilligung und späterer Nutzung; s. Zweckvereinbarung). Die Stadt Mainburg wird zur Abstimmung in den Planungsprozess einbezogen.

 

e)        Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, der Haushaltsgenehmigung/en (Haushaltsvorbehalt), der jeweils schulaufsichtlichen Genehmigung und der Zusage von staatl. Fördermitteln (insbesondere Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG).

 

f)         Sofern bzw. solange die Voraussetzungen der Buchst. a) – e) nicht erfüllt werden bzw. vorliegen, werden keine weiteren Schritte bzgl. des Neubaus einer Lehrschwimmhalle unternommen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die weiteren Details vom Kreisausschuss beraten und beschlossen.

 

Die Alternative 2 „Neubau, keine Trägerschaft des Landkreises, aber Beteiligung des Landkreises“ und die Alternative 3 „Keine weitere Projektierung einer Lehrschwimmhalle, keine Beteiligung des Landkreises“ wurden aufgrund der weitreichenden Zustimmung zur Alternative 1 nicht aufgelistet.