Nachtrag: 22.07.2021

Beschluss:

 

0.      Der nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung wird zugestimmt, die Dringlichkeit der Angelegenheit wird festgestellt.

 

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH) einen Förderantrag einzureichen.

Der Fördersatz für den Landkreis liegt bei 100%.