Beschluss:

 

Der Landkreis Kelheim beschließt die Änderung der auf Grund des Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826) beschlossenen Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreistagsmitglieder und sonstiger Kreisbürger/-innen vom 04. Mai 2020 wie in der Anlage (Anlage 12 - „Änderung Entschädigungssatzung Stand 13.09.2021“) dargestellt.

 

Hierzu werden folgende Änderungen beschlossen:

 

1.    § 1 Absatz 1 a) wird neu eingefügt und lautet wie folgt:

 

„Sitzungen der Fraktionen können grundsätzlich auch elektronisch abgehalten werden“

 

2.    § 1 Absatz 1 b) wird neu eingefügt und lautet wie folgt:

 

„Der Nachweis einer Sitzungsteilnahme ist über eine Anwesenheitsliste mit Unterschrift des jeweils Teilnehmenden zu führen. Im Falle einer elektronisch abgehaltenen Sitzung werden die Teilnehmer durch den jeweiligen Fraktionssprecher benannt. Dieser bestätigt unterschriftlich die Teilnahme der Mitglieder an der Sitzung.“

 

3.    Die ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen der Regelungen zur Wegstreckenentschädigung (siehe Beschluss des Kreisausschusses vom 26.04.2021) sollen einstweilen nicht weiterverfolgt werden.