Beschlüsse:

 

1.  Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zu Kenntnis genommen.

 

2.  Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2021:

 

 

2.1  Die Gesellschafterversammlung der Goldberg-Klink Kelheim GmbH           fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f der GmbH-Satzung:

 

1.  Gemäß § 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wie vorgelegt festgestellt.

 

2.  Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 5.212.081,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit der durch den Landkreis als Gesellschafter am 18.06.2020 geleisteten Abschlagszahlung zum Defizitausgleich 2020 in Höhe von 4,9 Mio. €, die in die Kapitalrücklagen eingestellt wurde, verrechnet. Der Gesellschafter wird gebeten, den Restbetrag von 312.081,43 zeitnah auszugleichen.

 

4.i Die Geschäftsführerin der Goldberg-Klinik wird ermächtigt, eine Mittelweitergabe an die Tochtergesellschaft der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH, die Goldberg-MVZ Kelheim GmbH, in Höhe von 300.000,00vorzunehmen. Die Empfängerin der Mittelweitergabe verpflichtet sich, die empfangenen Mittel nur innerhalb ihres Zweckbetriebes einzusetzen.

 

2.2  Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die       Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Goldberg-Klinik Kelheim            GmbH incl. der für die Entgeltverhandlungen notwendigen Bestätigungen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 d GmbH- Satzung).

 

2.1.3. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 7 Abs. 1 f der Satzung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.

 

 Dafür: 43  Dagegen: 0