Sitzung: 25.10.2021 2020-2026/KT/007
Beschlüsse:
1. Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zu Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2021:
2.1 Die Gesellschafterversammlung der Goldberg-Klink Kelheim GmbH fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f der GmbH-Satzung:
1. Gemäß § 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wie vorgelegt festgestellt.
2. Der
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 5.212.081,43 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
und
mit der durch den Landkreis als Gesellschafter am 18.06.2020 geleisteten Abschlagszahlung zum Defizitausgleich 2020 in Höhe von 4,9 Mio. €, die in die
Kapitalrücklagen eingestellt
wurde, verrechnet.
Der Gesellschafter wird gebeten, den Restbetrag von 312.081,43 € zeitnah auszugleichen.
4.i Die Geschäftsführerin der Goldberg-Klinik wird ermächtigt, eine Mittelweitergabe an die Tochtergesellschaft der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH, die Goldberg-MVZ Kelheim GmbH, in Höhe von 300.000,00 € vorzunehmen. Die Empfängerin der Mittelweitergabe verpflichtet sich, die empfangenen Mittel nur innerhalb ihres Zweckbetriebes einzusetzen.
2.2 Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Goldberg-Klinik
Kelheim GmbH incl. der
für die Entgeltverhandlungen notwendigen
Bestätigungen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und
Partner AG, Dreieich, zu beauftragen (§ 7
Abs. 1 d GmbH- Satzung).
2.1.3. Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 7 Abs. 1 f
der Satzung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.
Dafür: 43
Dagegen: 0