Beschlüsse:

 

1.      In den Landkreishaushalt 2022 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende freiwillige Leistungen eingestellt und die Bewilligung/Auszahlung der Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge bzw. die Freigabe der für die Projekte u. Sachbearbeitung vorgesehenen Mittel im Jahr 2022 beschlossen.

 

1.2.1 Zuschuss an den Tourismusverband Kelheim e. V.; insg. 450.000 €, d. h. Zuschuss incl. Mitgliedsbeitrag

 

 Dafür: 10  Dagegen: 3

 

 

1.3    Zuschuss an die Kath. Dorf-/Betriebshelfer in Bayern GmbH, 20.500 €

          Mit der Einschränkung: Der Landkreiszuschuss wird nur im Falle eines tatsächlich angefallenen Defizits gewährt und ist auf den o.g. Höchstbetrag beschränkt.

 

1.4    Zuschuss an das Judo-Leistungsinternat e. V. Abensberg, 25.000 €

 

Mit der Einschränkung: Der Landkreiszuschuss wird nur im Falle eines tatsächlich angefallenen Defizits gewährt, orientiert sich hierbei am Vorjahresdefizit anteilig im Verhältnis zu allen Zuschusszahlungen und ist auf die o.g. Höchstbeträge beschränkt.

Im Falle des Judo-Leistungs-Internat e.V. bedeutet dies, dass der Landkreiszuschuss auf die Förderzusagen der Stadt Abensberg (max. 28.000 € bzw. 28/62) und der Josef-Stanglmeier-Stiftung (max. 9.000 € bzw. 9/62) bezogen und anteilig i. H. v. 25/62 bzw. 40,32 % für das Vorjahresdefizit bewilligt wird. Änderungen bleiben vorbehalten (z. B. bei geänderten Zuschussquoten).

 

Dafür: 13  Dagegen: 0

 

 

1.5    Zuschuss an das BRK, Kreisverband Kelheim für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs der Sanitätseinsatzleitung i. H. v. 15 % der Anschaffungskosten jedoch maximal 34.500 €.

 

 Dafür: 12  Dagegen: 0

 

 

1.1    Zuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V., 123.600 €

 

1.2.2   an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V. insg. Mitgliedsbeitrag 29.750 € (wie Vorjahr)

 

1.6    Zuschüsse an die Jäger (wie Vorjahre seit 2018) für alle im Jagdjahr 2021/2022 im Landkreis Kelheim erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises untersuchten Wildschweine (9,00 €/Wildschwein; Haushaltsansatz 10.000 €). Die Zuschüsse werden insbesondere wegen der Seuchenvorbeugung für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gewährt und unterliegen der jährlichen Bedarfsprüfung bzw. Zustimmung der Kreisgremien.

 

Der Zuschuss ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen und für das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) beim Landratsamt Kelheim – Untere Jagdbehörde – formlos zu beantragen. Hierbei ist dem Antrag eine Kopie des Wildursprungsscheines für die Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger oder eine Kopie des amtlichen Untersuchungsbeleges nach dem Fleischhygienerecht beizufügen.

 

1.7    Sonstige Mitgliedsbeiträge bzw. Zuschüsse laut beiliegender zwei Übersichten (Anlage 7).

 

1.8    Teilhaushalt/Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)

Der Landkreis Kelheim beteiligt sich wie bisher am überörtlichen regionalen Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsprozess als freiwillige Leistung/Zuschuss im Teilhaushalt/Unterabschnitt 7900 (Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr) mit Ausgaben/ungedeckten Kosten i. H. v. 704.400 €.

 

 Dafür: 12  Dagegen: 1 

 

 

Es ergeht darüber hinaus folgende

 

Kenntnisnahme:

 

2.      Landkreishaushalt 2022 (1. Vorberatung)