Beschluss:

Der Landkreis Kelheim leistet eine Mitfinanzierung (Zuschuss) für das jährliche Betriebsdefizit des Johannes-Nepomuk-Gymnasium (JNG) gemessen an den zum Stichtag 1.10. p. a. nachgewiesenen Schülerzahlen aus dem Landkreis Kelheim in Höhe von 80 % des zum Stichtag 1.10. p. a. gesetzlich geltenden Gastschulbeitrages*), jedoch max. 350.000,00 € und max. i. H. v. 49 % des jährlichen Betriebsdefizits des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die Diözese dauerhaft und nachhaltig finanziell u. organisatorisch beteiligt, um das Gymnasium/den Schulstandort unter Bezugnahme von mittleren, d. h. vergleichbaren Standards (Ausstattung, Investitionen, Schulorganisation usw.) analog zu staatl. (Landkreis-)Schulen zu sichern.

Investitionskostenzuschüsse bzw. Zuschüsse im Einzelfall werden vom Landkreis Kelheim ausdrücklich nicht mehr gewährt. Sämtliche staatliche u. sonstige Finanzierungs-/Zuwendungsmöglichkeiten sind vom Träger des JNG vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die Finanzierungszusage erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs und nur gegen Vorlage der geprüften Jahresabschlussunterlagen, welche zudem ggf. eine EU-beihilfekonforme Trennungsrechnung (Verbot der Quersubventionierung anderer Tätigkeitsbereiche des Trägers) beinhalten müssen. Abweichende Entscheidungen im Einzelfall bleiben ausdrücklich vorbehalten. Über wichtige Entscheidungen des Trägers, welche finanziell größere Auswirkungen auf das Betriebsdefizit bzw. auf die Organisationsform haben, ist der Landkreis Kelheim vom Schulträger vorab rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. **)

Der o. g. anteilige maximale Defizitfinanzierungsbetrag wird ab 2022 ff. in die jährlichen Kreishaushalte/Finanzplanung eingestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Betrag auf Anforderung und nach Vorlage der Betriebskostenabrechnung des JNG – nach Genehmigung des jeweiligen Kreishaushalts - auszuzahlen (= Dauerbeschluss).

*) Gastschulbeitrag Gymnasien ab 01.01.2021: 950 € p. a. (Erhöhung alle 2 Jahre);

Bei ca. 410 Lkr-Schüler wäre bei ca. 51 % der Max-Betrag von 200.000 € erreicht

Bei ca. 410 Lkr-Schüler wäre bei ca. 64 % der Max-Betrag von 250.000 € erreicht

Bei ca. 410 Lkr-Schüler wäre bei ca. 77 % der Max-Betrag von 300.000 € erreicht

Bei ca. 410 Lkr-Schüler wäre bei      80 % der Max-Betrag von 311.600 € erreicht

Bei ca. 410 Lkr-Schüler wäre bei ca. 90% der Max-Betrag von 350.000 € erreicht

Der Gastschulbeitrag ist ein „Abbild“ des laufenden Schulaufwands p.a./Schüler i. S. d. Schulfinanzierungsgesetzes (für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen).

**) Hinweis:

Ein „gestalterisches“ Mitsprache-/Mitbestimmungsrecht ergibt sich durch eine finanzielle Beteiligung in den o. g. Alternativen nicht.