Sitzung: 27.09.2021 2020-2026/KA/014
Beschluss:
Der Landkreis Kelheim leistet eine
Mitfinanzierung (Zuschuss) für das jährliche Betriebsdefizit des
Johannes-Nepomuk-Gymnasium (JNG) gemessen an den zum Stichtag 1.10. p. a.
nachgewiesenen Schülerzahlen aus dem Landkreis Kelheim in Höhe von 80 %
des zum Stichtag 1.10. p. a. gesetzlich geltenden Gastschulbeitrages*), jedoch
max. 350.000,00 € und max. i. H. v. 49 % des jährlichen Betriebsdefizits des
abgelaufenen Geschäftsjahres.
Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass
sich die Diözese dauerhaft und nachhaltig finanziell u. organisatorisch
beteiligt, um das Gymnasium/den Schulstandort unter Bezugnahme von mittleren,
d. h. vergleichbaren Standards (Ausstattung, Investitionen, Schulorganisation
usw.) analog zu staatl. (Landkreis-)Schulen zu sichern.
Investitionskostenzuschüsse bzw. Zuschüsse
im Einzelfall werden vom Landkreis Kelheim ausdrücklich nicht mehr gewährt.
Sämtliche staatliche u. sonstige Finanzierungs-/Zuwendungsmöglichkeiten sind
vom Träger des JNG vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Finanzierungszusage erfolgt unter dem
Vorbehalt des Widerrufs und nur gegen Vorlage der geprüften
Jahresabschlussunterlagen, welche zudem ggf. eine EU-beihilfekonforme
Trennungsrechnung (Verbot der Quersubventionierung anderer Tätigkeitsbereiche
des Trägers) beinhalten müssen. Abweichende Entscheidungen im Einzelfall
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Über wichtige Entscheidungen des Trägers,
welche finanziell größere Auswirkungen auf das Betriebsdefizit bzw. auf die
Organisationsform haben, ist der Landkreis Kelheim vom Schulträger vorab
rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. **)
Der o. g. anteilige
maximale Defizitfinanzierungsbetrag wird ab 2022 ff. in die jährlichen
Kreishaushalte/Finanzplanung eingestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den
entsprechenden Betrag auf Anforderung und nach Vorlage der
Betriebskostenabrechnung des JNG – nach Genehmigung des jeweiligen
Kreishaushalts - auszuzahlen (= Dauerbeschluss).
*)
Gastschulbeitrag Gymnasien ab 01.01.2021: 950 € p. a. (Erhöhung alle 2 Jahre);
Bei ca. 410
Lkr-Schüler wäre bei ca. 51 % der Max-Betrag von 200.000 € erreicht
Bei ca. 410
Lkr-Schüler wäre bei ca. 64 % der Max-Betrag von 250.000 € erreicht
Bei ca. 410
Lkr-Schüler wäre bei ca. 77 % der Max-Betrag von 300.000 € erreicht
Bei ca. 410
Lkr-Schüler wäre bei 80 % der
Max-Betrag von 311.600 € erreicht
Bei ca. 410
Lkr-Schüler wäre bei ca. 90% der Max-Betrag von 350.000 € erreicht
Der Gastschulbeitrag ist ein
„Abbild“ des laufenden Schulaufwands p.a./Schüler i. S. d.
Schulfinanzierungsgesetzes (für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen).
**) Hinweis:
Ein
„gestalterisches“ Mitsprache-/Mitbestimmungsrecht ergibt sich durch eine
finanzielle Beteiligung in den o. g. Alternativen nicht.