Sitzung: 27.09.2021 2020-2026/KA/014
Der Landkreis möchte das bedarfsgerechte Angebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Kelheim weiterhin befördern.
Zu diesem Zweck erklärt sich der Landkreis Kelheim bereit, sich an den nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Personal- und Sachkosten abzüglich eines angemessenen Eigenanteils des Trägers in Höhe von 10 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 € pro Vollzeitstelle/Jahr zu beteiligen (also für 3 Vollzeitstellen insg. 42.000 €). Der Zuschuss wird nach Darlegung des tatsächlich entstandenen Defizits ausgezahlt.
Die Notwendigkeit der weiteren Bezuschussung der Flüchtlings- und Integrationsberatung wird jährlich neu festgestellt und wird in den jährlichen Haushaltsberatungen erörtert (Haushaltsvorbehalt, freiwillige Leistung).