Beschlüsse:

1.    Der Kreisausschuss bestätigt grundsätzlich nochmals die inhaltlichen Entscheidungen des Kreistages vom 28.06.2021 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Lehrschwimmhalle Mainburg; Zweckvereinbarung und Mitbenutzung, Kostenbeteiligung und Zuschussgewährung; siehe Sachverhalt) und 4 (Lehrschwimmhalle Mainburg; weitere Vorgehensweise, Neubau in Trägerschaft des Landkreises, Beteiligung der Mitbenutzer; siehe Sachverhalt).

 Dafür: 12  Dagegen: 0

2.    Abweichend davon beschließt der Kreisausschuss, dass eine investive Beteiligung (Neubau/Sanierung) lediglich auf Schulen der drei Standortstädte bzw. die im Rahmen der Vorgespräche zugesagte Beteiligung der zugehörigen Schulverbände zu begrenzen ist.

Hierzu wird in Zweckvereinbarungen mit Nicht-Standort-Kommunen § 3 Abs. 5 aus der Zweckvereinbarung gestrichen. Die investive Beteiligung der o.g. Schulverbände bleibt hiervon unberührt.