Beschlüsse:

 

1.    Abweichend von § 29 ff. der Geschäftsordnung des Kreistages vom 04.05.2020 soll eine Zuständigkeitsänderung für die Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Sanierung des Krankenhauses der Ilmtalklinik GmbH am Standort Mainburg an den Kreistag gem. Art. 23 LKrO i. V. m. Art. 26 LKrO erfolgen – Vorberatung im Kreisausschuss und Empfehlung an den Kreistag.

Für die künftigen weiteren Angelegenheiten bleibt der Kreisausschuss zuständig.

 

 Dafür: 57  Dagegen: 0

 

 

2.    Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

a)    Von einer Erweiterung und Sanierung des Klinikstandortes Mainburg nach den Planungen und Darstellungen des Architekturbüros Koch am 05.07.2021 mit einem dargestellten Gesamtkostenansatz von ca. 113 Mio. € wird Abstand genommen.

 

b)    Die vorgestellten Planungen der Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH u.a. zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und des medizinischen Leistungsangebotes am Standort Mainburg für die kommenden Jahre werden inhaltlich begrüßt (Grundsatzentscheidung).

 

Die Geschäftsführung soll auf dieser Grundlage weitergehende Planungen verfolgen. Diese sollen u.a. die zentralen Punkte:

 

i.              Aufrechterhaltung der technischen Betriebsfähigkeit

ii.            Optische Maßnahmen

iii.           die Verortung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf dem Krankenhausgelände

iv.           Medizintechnik

 

beinhalten und sich im Rahmen der dargestellten Kosten von ca. 10 Mio. € verhalten.

 

c)    Die Gremien des Landkreises Kelheim sind durch die Geschäftsführung der Ilmtalklinik GmbH regelmäßig und zeitnah über das Fortschreiten der Planungen zu informieren. Die Infrastruktur für den Erhalt der Notfallstufe 1 ist zu sichern.

 

d)    Die Umsetzung der Planungen zum MVZ bedarf der gesonderten Beschlussfassung des Kreisausschusses. Diesbezüglich erhält die Geschäftsführung den Prüfungsauftrag nochmals auch eine Unterbringung des MVZ im Bestandsgebäude (z.B. EG) zu untersuchen und dem Kreisausschuss zu berichten.

 

e)    Die weiteren investiven Erfordernisse für die Klinik sind regelmäßig zu evaluieren und bei weiterem Bedarf in die Kreisgremien einzubringen.