Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufwandsentschädigungen für die betroffenen Kommunen in den nachfolgenden Bereichen durch Anpassung bestehender Vereinbarungen mit den Kommunen ab dem Jahr 2022 zu vereinbaren.

 

Bis einschl. 2021

Ab einschl. 2022

Bekleidungszuschuss

 

200,00 € bis 220,00 € Erstanschaffung

0,10 € bis 0,11 € je Öffnungsstunde

Bekleidungszuschuss

 

250,00 € Erstanschaffung

0,30 € je Öffnungsstunde

Telefonkosten

 

2,50 € / Monat

Telefonkosten

 

7,50 € / Monat

 

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Vereinbarung mit der Stadt Mainburg für den Betrieb des Wertstoffhofes ab dem Jahr 2022 zur Erhöhung der jährlichen Pacht von 0,45 €/m² auf 0,70 €/m² anzupassen.