Sitzung: 21.10.2021 2020-2026/UA/003
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufwandsentschädigungen für die betroffenen Kommunen in den nachfolgenden Bereichen durch Anpassung bestehender Vereinbarungen mit den Kommunen ab dem Jahr 2022 zu vereinbaren.
Bis einschl. 2021 |
Ab einschl. 2022 |
Bekleidungszuschuss
200,00 € bis 220,00 € Erstanschaffung 0,10 € bis 0,11 € je Öffnungsstunde |
Bekleidungszuschuss
250,00 € Erstanschaffung 0,30 € je Öffnungsstunde |
Telefonkosten
2,50 € / Monat |
Telefonkosten
7,50 € / Monat |
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Vereinbarung mit der Stadt Mainburg für den Betrieb des Wertstoffhofes ab dem Jahr 2022 zur Erhöhung der jährlichen Pacht von 0,45 €/m² auf 0,70 €/m² anzupassen.