Kenntnisnahme/Beschluss:

 

1.  Situationsbericht: Kenntnisnahme

 

2.  Restlicher Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Da die im Kreishaushalt 2021 veranschlagten Finanzmittel (6,55 Mio. €) voraussichtlich ausreichen werden, um das prognostizierte Defizit (Stand 19.11.2021) des Wirtschaftsplans/Jahresabschlusses 2021 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) i. H. v. –6,27 Mio. € (Wipl 2021 -6,55 Mio. €) vollständig auszugleichen zu können, wird hierfür im Landkreishaushalt 2022 kein ergänzender Haushaltsansatz veranschlagt.

 

3.  Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2022 (Vollausgleich) und staatl. Zuwendung für das Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe;

Finanzplanung 2023 ff.

 

Im Landkreishaushalt 2022 werden 7,40 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2022 prognostizierten vollständigen Defizitausgleich der GBK (inkl. MVZ-Verlust) veranschlagt (AUSGABE im Verwaltungshaushalt; beabsichtigter Vollausgleich).

 

In Kenntnis des gegebenen Ausfallrisikos, werden im Landkreishaushalt 2022 0,95 Mio. € für die in Aussicht gestellte staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe (anteilige Defizitübernahme für diesen Bereich) zur Entlastung des Landkreises veranschlagt (EINNAHME im Verwaltungshaushalt).

Ein etwaiger möglicher Einnahmeausfall bei Teil-/Nichtgewährung wird zur Kenntnis genommen.

 

In der Finanzplanung 2023 ff. werden 8 Mio. €/9 Mio. €/10 Mio. € p. a. für die zukünftigen Defizitausgleiche (Ausgaben) und 0,95 Mio. € p. a. für die jeweils anteilige staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe berücksichtigt.

 

4.  Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Investitionen;

Finanzplanung 2023 ff.

 

Die jeweiligen Zins- u. Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Investitionen (s. Investitionsprogramm – Anlage 6) der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) werden entsprechend der Tilgungsplanung im Verwaltungshaushalt 2022 i. H. v. 690.000 € (Zinserstattung), im Vermögenshaushalt 2022 i. H. v. 1.800.000 € (Tilgungserstattung/Bausparraten) und im Finanzplan 2023 ff. (deutlich ansteigende Beträge) veranschlagt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend dem jeweiligen Zins-/Tilgungsplan fristgerecht an die Goldberg-Klinik Kelheim GmbH (GBK) zu erstatten (Dauerbeschluss; Liquidität).

Die Beschlussfassung (Kreisausschuss) über die jeweilige Bürgschaft, welche für den entsprechenden Kreditvertrag (zu finanzierender Eigenanteil) der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH erforderlich ist/war, sind für o.g. Investitionen bereits erfolgt bzw. erfolgen für neue/weitere Investitionen gesondert (Einzelbeschluss/-genehmigung – Regierung v. Niederbayern).