Beschluss:

 

Der Landkreis gewährt im Rahmen freiwilliger Leistungen für alle Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Kelheim bei Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege am BSZ Kelheim Kostenfreiheit des Schulweges nach den Bestimmungen des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes – SchKfrG, sofern außer der Vorgabe der nächstgelegenen Schule alle weiteren Bestimmungen erfüllt sind.