Beschluss:

 

1.  In aktiver Kenntnis der geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden (s. hierzu Sachverhalt und Anlage 10), der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises und der Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit des Landkreishaushalts u. zur Genehmigungsfähigkeit von Bürgschaften für Kredite der Krankenhaus-GmbH’s, wird die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des Haushaltsplans und Stellenplans (s. Anlage 10) auf der Basis eines Kreisumlagehebesatzes von 47,4 %-Punkten beschlossen.

 

2. Der Finanzplan inkl. Investitionsprogramm (s. Anlage 10) wird beschlossen.