Beschluss:

 

1.      Dem Abschluss des Kooperationsvertragswerks zur Begründung einer strategischen Partnerschaft (bestehend v.a. aus einem Kooperations- und Beteiligungsvertrag sowie einem Konsortialvertrag einschließlich der Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie Anpassung des Pachtvertrages) entsprechend der Beschlussvorlage beigefügten Einzelentwürfe - zuzüglich der noch beizufügenden vorgesehenen Anlagen - wird zugestimmt.

 

2.      Der Landrat wird vorsorglich ausdrücklich ermächtigt, das Kooperationsvertragswerk sowie alle damit zusammenhängenden Dokumente und Verträge für den Landkreis zu unterzeichnen bzw. notariell zu beurkunden, sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen (einschließlich der Stimmabgabe im Rahmen von Gesellschafterversammlungen), die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und dem Vollzug des Kooperationsvertragswerks erforderlich oder tunlich sind. Es wird vorsorglich klargestellt, dass dies die von ihm für notwendig oder zweckmäßig erachteten redaktionellen und/ oder unwesentlichen Ergänzungen und/ oder Änderungen des Entwurfs des Kooperationsvertragswerks umfasst.

 

3.      Des Weiteren werden die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH vorsorglich ermächtigt, allen Beschlüssen und Maßnahmen der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH zuzustimmen, die zur Vorbereitung, zum Abschluss und zum Vollzug des Kooperationsvertragswerks sowie zur Begründung der strategischen Partnerschaft erforderlich oder tunlich sind.