Sitzung: 18.07.2022 2020-2026/KT/015
Beschluss:
1. Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2021:
2.1 Die Gesellschafterversammlung der
Goldberg-Klink Kelheim GmbH fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f
der GmbH-Satzung:
a) Gemäß
§ 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 in
der von der Schüllermann und Partner AG mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehenen Fassung festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag beläuft
sich auf 4.194.547,34 €, die Bilanzsumme beträgt 66.116.235,30 €.
b) Der
Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe mit der durch den Landkreis Kelheim als
Gesellschafter geleisteten Abschlagszahlung auf den Defizitausgleich 2021 in
Höhe von 6,0 Mio. € verrechnet. Der übersteigende Betrag der Abschlagszahlung
zum tatsächlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.805.452,66 € verbleibt bei der
Goldberg-Klinik Kelheim GmbH als Abschlagszahlung auf den erwarteten
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022.
2.2 Die
Geschäftsführung wird bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH incl. der für die
Entgeltverhandlungen notwendigen Bestätigungen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zu
beauftragen (§ 7 Abs. 1 d GmbH-Satzung).
Dafür: 48 Dagegen: 0
2.1 c) Dem Aufsichtsrat wird
gemäß § 7 Abs. 1 f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.