Beschluss:

 

1.     Der Situationsbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers werden zur Kenntnis genommen.

 

2.     Der Kreistag des Landkreises Kelheim genehmigt folgende Abstimmungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2021:

 

2.1  Die Gesellschafterversammlung der Goldberg-Klink Kelheim GmbH fasst folgende Beschlüsse gemäß § 7 Abs. 1 e und f der GmbH-Satzung:

 

a)    Gemäß § 7 Abs. 1 e der Satzung wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 in der von der Schüllermann und Partner AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehenen Fassung festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 4.194.547,34 €, die Bilanzsumme beträgt 66.116.235,30 €.

 

b)    Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe mit der durch den Landkreis Kelheim als Gesellschafter geleisteten Abschlagszahlung auf den Defizitausgleich 2021 in Höhe von 6,0 Mio. € verrechnet. Der übersteigende Betrag der Abschlagszahlung zum tatsächlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.805.452,66 € verbleibt bei der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH als Abschlagszahlung auf den erwarteten Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022.

 

2.2  Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Goldberg-Klinik Kelheim GmbH incl. der für die Entgeltverhandlungen notwendigen Bestätigungen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zu beauftragen (§ 7 Abs. 1 d GmbH-Satzung).

 

 Dafür: 48  Dagegen: 0

 

 

2.1 c) Dem Aufsichtsrat wird gemäß § 7 Abs. 1 f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.