Sitzung: 26.09.2022 2020-2026/KA/023
Beschluss:
Der Landkreis möchte das bedarfsgerechte Angebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Kelheim weiterhin fördern.
Zu diesem Zweck erklärt sich der Landkreis Kelheim bereit, sich an den nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Personal- und Sachkosten abzüglich eines angemessenen Eigenanteils der Träger (Caritas/AWO) in Höhe von 10 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 € pro Vollzeitstelle/Jahr zu beteiligen. Gesamtbelastung für den jährlichen Haushalt derzeit maximal 42.000€.
Die Notwendigkeit der weiteren Bezuschussung der Flüchtlings- und Integrationsberatung wird jährlich neu festgestellt und wird in den jährlichen Haushaltsberatungen erörtert (Haushaltsvorbehalt, freiwillige Leistung).