Es ergeht folgender

 

Beschluss 1:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Bad Abbach/Teugn einen on-demand-Verkehr (KEXI Bad Abbach/Teugn) ab dem 01.05.2024 für die Dauer von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre unter den folgenden Bedingungen zu planen und einzuführen:

 

Der Markt Bad Abbach trägt den Jahresfehlbetrag für den operativen Betrieb, welche durch das Verkehrsunternehmen entstehen, für die Rufbuszentrale sowie für die Updates der Mobilitätsapp.

Der Landkreis Kelheim übernimmt die Planung und Vorbereitung der Verkehre, die Vergabe der Verkehrsleistungen, die Haltestelleneinrichtung/-pflege, die Beschwerdebearbeitung, die Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen, die Förderantragsbearbeitung, die Werbung und das Marketing sowie die App-Kosten für die Erweiterung.

 

Dafür: 12  Dagegen: 0 

 

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Markt Bad Abbach einen Finanzierungsvertrag für KEXI Bad Abbach/Teugn erstellt und wird beauftragt, den Finanzierungsvertrag in der vorliegenden Form mit dem Markt Bad Abbach abzuschließen.

 

Dafür: 12  Dagegen: 0