Sitzung: 19.10.2022 2020-2026/JHA/006
Dem Antrag des Landkreises Kelheim auf Abschluss einer Zweckvereinbarung
mit der Regionalen Koordinierungsstelle für ambulante Kinder- und Jugendhilfen
Oberpfalz ab dem Jahr 2023 wird zugestimmt.
Der Landkreis Kelheim schließt dazu eine Zweckvereinbarung mit der Stadt
Regensburg. Dieser wird damit ermächtigt, Qualitätskriterien festzulegen,
Entgelte für die Fachleistungsstunden der Anbieter zu berechnen und
Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII mit den Anbietern zu schließen sowie
nötigenfalls Nachbesserungen an den Vereinbarungen oder dem Berechnungsmodell
vorzunehmen. Erledigt werden die oben genannten Tätigkeiten durch die dafür
eingerichtete Geschäftsstelle.