Dem Antrag des Landkreises Kelheim auf Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Regionalen Koordinierungsstelle für ambulante Kinder- und Jugendhilfen Oberpfalz ab dem Jahr 2023 wird zugestimmt.

 

Der Landkreis Kelheim schließt dazu eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Regensburg. Dieser wird damit ermächtigt, Qualitätskriterien festzulegen, Entgelte für die Fachleistungsstunden der Anbieter zu berechnen und Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII mit den Anbietern zu schließen sowie nötigenfalls Nachbesserungen an den Vereinbarungen oder dem Berechnungsmodell vorzunehmen. Erledigt werden die oben genannten Tätigkeiten durch die dafür eingerichtete Geschäftsstelle.