Beschluss:

 

1.         In den Landkreishaushalt 2023 werden unter Hinweis auf das Urteil des VGH v. 04.11.1992 („Eichenauer Urteil“) folgende freiwillige Leistungen eingestellt und die Bewilligung/Auszahlung der Zuschüsse u. Mitgliedsbeiträge bzw. die Freigabe der für die Projekte u. Sachbearbeitung vorgesehenen Mittel im Jahr 2023 beschlossen.

 

1.1      Zuschuss an den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V. 123.600 €

 

1.2      Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge für den Bereich Tourismus insg. 479.800 €

            davon

 

1.2.1   an den Tourismusverband Kelheim e. V.; insg. 450.000 €, d. h. Zuschuss incl. Mitgliedsbeitrag

 

1.2.2   an den Verein Hopfenland Hallertau Tourismus e. V. insg. Mitgliedsbeitrag 29.750 €

 

1.3      Zuschuss an die Kath. Dorf-/Betriebshelfer in Bayern GmbH, 20.500 €

 

1.4      Anteiliger Defizitausgleichs-Zuschuss an das Judo-Leistungsinternat e. V. Abensberg, max. die Hälfte des rechnerischen Vorjahresdefizits bzw. max. 25.000 €, sofern und soweit die Stadt Abensberg ebenfalls mind. die Hälfte des Defizits trägt (grundsätzlich hälftige Bezuschussung des Gesamtdefizits). Als Jahresergebnis ist die Form einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) gem. Einkommensteuerrecht, insbesondere mit Berücksichtigung der Abschreibungsaufwendungen für Investitionen, zu Grunde zu legen. Andere Zuschüsse, insbesondere der Josef-Stanglmeier-Stiftung, gelten wie alle anderen Einnahmen als ergebniswirksam; die im Vorjahr erfolgte bzw. verbuchte Zuschussgewährung des Landkreises und der Stadt Abensberg bleibt bei der Feststellung des Vorjahresdefizits unberücksichtigt. Eine etwaige freiwillige Überkompensation des Defizits bleibt der Stadt Abensberg vorbehalten; eine Kürzung des Landkreiszuschusses erfolgt hierdurch nicht.

 

1.5      Allgemeiner Investitionszuschuss BRK, Kreisverband Kelheim, 11.500 €

 

1.6      Zuschüsse an die Jäger (wie Vorjahre seit 2018) für alle im Jagdjahr 2022/2023 im Landkreis Kelheim erlegten und in den Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises untersuchten Wildschweine (9,00 €/Wildschwein; Haushaltsansatz 10.000 €). Die Zuschüsse werden insbesondere wegen der Seuchenvorbeugung für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gewährt und unterliegen der jährlichen Bedarfsprüfung bzw. Zustimmung der Kreisgremien.

 

            Der Zuschuss ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen und für das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) beim Landratsamt Kelheim – Untere Jagdbehörde – formlos zu beantragen. Hierbei ist dem Antrag eine Kopie des Wildursprungsscheines für die Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger, oder eine Kopie des amtlichen Untersuchungsbeleges nach dem Fleischhygienerecht beizufügen.

 

1.7      Sonstige Mitgliedsbeiträge bzw. Zuschüsse laut beiliegender zwei Übersichten (Anlage 15 und 16).

 

2.         Landkreishaushalt 2023 (1. Vorberatung)

            Die Erläuterung erfolgt anhand eines Power-Point-Vortrages (Kenntnisnahme – Anlage 8).