Beschluss:

 

1. Die Hebammenkoordinierungsstelle wird dauerhaft auf Kosten des Landkreises fortgeführt. Hierfür sollen etwaig bestehende Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig eigenständig und fristgerecht entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

3. Die Ausgaben und Einnahmen werden im Finanzplan der Landkreishaushalte für die Jahre 2023 ff. eingestellt (Dauerbeschluss).