Beschluss:

 

1.  Situationsbericht: Kenntnisnahme

 

2.  Restlicher Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2022

 

Da die im Kreishaushalt 2022 veranschlagten Finanzmittel (7,4 Mio €) zusammen mit dem bereits geleisteten Abschlag i. H. v. 1,8 Mio. € aus dem Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich ausreichen werden, um das prognostizierte Defizit (Stand 16.11.2022) des Wirtschaftsplans/Jahresabschlusses 2022 der Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH (CSL) i. H. v. –8,395 Mio. € (Wipl 2022 -7,374 Mio. €) vollständig ausgleichen zu können, wird hierfür im Landkreishaushalt 2023 kein ergänzender Haushaltsansatz veranschlagt. Der voraussichtlich verbleibende Haushaltsansatz i. H. v. ca. 0,8 Mio. € soll als Ausgaberest zur Entlastung des Haushaltsjahres 2023 für den Defizitausgleich 2023 zur Verfügung gestellt werden.

 

3.  Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2023 (Vollausgleich) und staatl. Zuwendung für das Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe;

Finanzplanung 2024 ff.

 

Im Landkreishaushalt 2023 werden 7,60 Mio. € für den lt. Wirtschaftsplan 2023 prognostizierten vollständigen Defizitausgleich der CSL (-8,359 Mio. € bzw. -8,364 Mio. € inkl. MVZ-Verlust) veranschlagt (AUSGABE im Verwaltungshaushalt; beabsichtigter Vollausgleich mit Ausgaberest i. H. v. 0,8 Mio. € aus Haushalt 2022 – s. o.).

 

In Kenntnis des gegebenen Ausfallrisikos, werden im Landkreishaushalt 2023 1,0 Mio. € für die in Aussicht gestellte staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe (anteilige Defizitübernahme für diesen Bereich) zur Entlastung des Landkreises veranschlagt (EINNAHME im Verwaltungshaushalt).

Ein etwaiger möglicher Einnahmeausfall bei Teil-/Nichtgewährung wird zur Kenntnis genommen.

 

In der Finanzplanung 2023 ff. werden 9,4 Mio. €/ 10 Mio. €/ 10,2 Mio. € p. a. für die zukünftigen Defizitausgleiche (Ausgaben) und 1,0 Mio. € p. a. für die jeweils anteilige staatl. Zuwendung zur Förderung der Gynäkologie und Geburtshilfe berücksichtigt.

 

4.  Zins- u. Tilgungsleistungen zur Finanzierung der Investitionen;

Finanzplanung 2024 ff.

 

Die Investitionen und deren Finanzierung können aktuell nicht abschließend dargestellt werden. Ein Finanz- u. Vermögensplan der CSL liegt noch nicht vor.

Entsprechende Haushaltsansätze, Übersichten, insbesondere die im Investitionsprogramm dargestellten Maßnahmen und deren Finanzierung, (Zins/Tilgung) können daher erst in der nächsten Kreisausschusssitzung (Haushalt – 3. Vorberatung) zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.