Beschluss:

 

1.         Situationsbericht: Kenntnisnahme

 

2.      Defizitausgleich für die Wirtschaftsjahre 2022 u. 2023

 

2.1    Defizitausgleich Wirtschaftsjahr 2022 - weitere Abschlagszahlung (2. Rate) aus Haushaltsmitteln 2022 u. Ausgaberest

 

Zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft und zur nachhaltigen Eigenkapitalstärkung (Vermeidung eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages; s. Anforderungsschreiben der Geschäftsführung, Anlage 6) wird eine weitere Abschlagszahlung (2. Rate) i. H. v. 0,4 Mio. € für den zu erwartenden Verlustausgleich (ca. 4,0 Mio. € = 27 % des progn. Verlustes i. H. v. -14,8 Mio. €; vgl. hierzu Wipl -12,99 Mio. €) des Geschäftsjahres 2022 geleistet (aus Haushaltsansatz 2022 u. Ausgaberest aus Vorjahren).

 

2.2    Defizitausgleich Wirtschaftsjahr 2022 - Veranschlagung des restl. Verlustausgleichs (3. Rate) und Defizitausgleich Wirtschaftsjahr 2023 - Veranschlagung im Verwaltungshaushalt 2023 u. Finanzplanung 2024 ff.

 

Im Landkreishaushalt 2023 werden insgesamt 6,96 Mio. € für die Defizitausgleichszahlungen 2022 u. 2023 veranschlagt (Verwaltungshaushalt); es werden somit zwei Wirtschaftsjahre der ITK GmbH anteilig (2022) bzw. vollständig (2023) mit dem Verlustausgleichs-/Gesellschaftsanteil i. H. v. 27 % am Gesamtdefizit (Verlust-Prognose für 2022 -14,8 Mio. € u. für 2023 sehr hoher Fehlbetrag/keine Ergebnisverbesserung) berücksichtigt:

 

a)    1,8 Mio. € Restausgleich-Prognose anteiliges Jahresergebnis 2022 (27 % unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge i. H. v. 1,8 Mio. € und 0,4 Mio. €).

b)    4,6 Mio. € Abschlag auf anteiliges Jahresergebnis 2023 zur Liquiditäts-sicherung/Eigenkapitalstütze.

c)    0,56 Mio. € als weiterer Defizit-Ausgleichsbetrag für den 100 %-Anteil an den hälftigen Instandhaltungsaufwendungen des sog. „10-Mio.-€-Pakets“.

 

Entsprechend der Prognosen werden in der Landkreis-Finanzplanung 2024 ff. je 6,0/7,0/8,0 Mio. € für die Defizitausgleichszahlungen (Restausgleich/Abschläge; Instandhaltungen aus 10 –Mio.-€-Paket) eingestellt.

 

3. Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen im Krankenhaus Mainburg – Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt 2023; Finanzplanung 2024 ff.

 

Die Investitionen – und deren Finanzierung - am Standort Mainburg können aktuell nicht weiter bzw. abschließend dargestellt werden. Ein Wirtschafts-/Finanz-/Vermögensplan der ITK liegt noch nicht vor.

Entsprechende Haushaltsansätze, Übersichten, insbesondere die im Investitionsprogramm dargestellten Maßnahmen und deren Finanzierung, (Zins/Tilgung) können daher erst in der nächsten Kreisausschusssitzung (Haushalt – 3. Vorberatung) zur Kenntnisnahme/Beschlussfassung vorgelegt werden.