Beschluss:

 

1.    Die aktualisierten u. abschließenden Erläuterungen, Informationen und Haushaltsansätze (insbesondere bzgl. der Kreiskliniken) zum Kreishaushalt 2023 werden zur Kenntnis genommen (s. Power-point-Vortrag – Anlage 1).

 

2.    Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Kelheim und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises wurden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagenfestlegung von den Kreisausschussmitgliedern bereits in der Kreisausschusssitzung v. 29.11.2022 aktiv zur Kenntnis genommen.

 

In aktiver Kenntnis der geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden, der objektiv nicht weiter reduzierbaren Landkreisausgaben bzw. der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises und der Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit des Landkreishaushalts (s. Ausführungen der Regierung von Niederbayern zu den Landkreishaushalten 2021/22) u. zur Genehmigungsfähigkeit von Bürgschaften für Kredite der Krankenhaus-GmbH’s, wird der Haushaltsplanentwurf 2023 (inkl. Investitionsprogramm, Finanz- u. Stellenplan) mit einem Kreisumlagehebesatz von 49,5 % (+ 2,1 %-Punkte bzw. + 8,38 Mio. € = insg. 80,49 Mio. €) dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Unterschreitung des o. g. Hebesatzes die dauernde Leistungsfähigkeit, die geordnete Haushaltsführung des Landkreises und somit die Genehmigungsfähigkeit des Landkreishaushalts 2023 und zukünftiger Bürgschaften für die Krankenhaus-GmbH’s erneut stark gefährden bzw. gar verhindern würde.