Sitzung: 27.02.2023 2020-2026/KA/031
Beschluss:
In Kenntnis der sich entspannenden Gasmangellage und der – trotz Gas-/Strompreisbremsen – gestiegenen Energiekosten, werden die Landkreislehrschwimmhallen schnellstmöglich wieder regulär in Betreib genommen. Bei unveränderter Lage (Gas, Energiekosten) gilt dies auch für die Wiederinbetriebnahme nach der Sommerpause (Ende Sept. 2023).