Sitzung: 13.03.2023 2020-2026/KT/016
Beschluss:
1. In aktiver Kenntnis der geordneten Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden (s. hierzu Sachverhalt und Anlage 4), der objektiv nicht weiter reduzierbaren Landkreisausgaben (s. u. a. Beschlussfassungen) bzw. der wirtschaftlichen u. sparsamen Haushaltsführung des Landkreises und der Anforderungen zur Genehmigungsfähigkeit des Landkreishaushalts (s. Ausführungen der Regierung von Niederbayern zu den Landkreishaushalten 2021/22) u. zur Genehmigungsfähigkeit von Bürgschaften für Kredite der Krankenhaus-GmbH’s, wird die Haushaltssatzung 2023 einschließlich des Haushaltsplans und Stellenplans (s. Anlage 4) auf der Basis eines Kreisumlagehebesatzes von 49,5 %-Punkten beschlossen.
2. Der Finanzplan inkl. Investitionsprogramm (s. Anlage 4) wird beschlossen.