Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Beschlussfassung von Herrn Landrat Neumeyer in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH mit folgenden weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH zu:

 

§ 2 (1):

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Essensversorgung und Essensverpflegung durch das Betreiben einer Großküche zur Versorgung der Ilmtalklinik an ihren Standorten sowie weiterer Klinikeinrichtungen sowie der Einrichtungen der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm anfallen. Langfristiges Ziel sollte eine 100 prozentige Versorgung mit Bio-Qualität, wenn möglich zusätzlich mit regionaler Herkunft, der in diesem Zusammenhang belieferten Einrichtungen sein. Zu Beginn der Produktion in der neuen Großküche ist ein Bio-Anteil von mindestens 50 Prozent (Gewichtsanteil) zu erreichen. Des Weiteren sind Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung sowie physikalisch therapeutischer Leistungen.

 

§ 5 (2) Nr. 14:

Ausgestaltung und Änderung über die Qualität der zu verarbeitenden Rohstoffe, soweit es sich um eine gemeinsam bezogene Mahlzeit handelt,

 

§ 6 (3):

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz eine andere Mehrheit vorschreibt. Über einen Beschluss nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 14 ist Einstimmigkeit erforderlich.