Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Abstimmung von Herrn Landrat Neumeyer in der Gesellschafterversammlung der Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH vom 01.03.2023 mit folgendem Wortlaut zu:

 

„Beschluss der Gesellschafterversammlung am 01.03.2023:

 

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss gemäß § 7 Abs. 1 f der GmbH-Satzung:

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten einen Auslagenersatz und Entschädigung entsprechend den Regelungen der Kreisratsmitglieder. Die Abrechnung erfolgt durch die Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH.“