Sitzung: 27.03.2023 2020-2026/KA/032
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt der Abstimmung von Herrn Landrat Neumeyer in der Gesellschafterversammlung der Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH vom 01.03.2023 mit folgendem Wortlaut zu:
„Beschluss der Gesellschafterversammlung am
01.03.2023:
Die Gesellschafterversammlung fasst
folgenden Beschluss gemäß § 7 Abs. 1 f der GmbH-Satzung:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten
einen Auslagenersatz und Entschädigung entsprechend den Regelungen der
Kreisratsmitglieder. Die Abrechnung erfolgt durch die Caritas-Krankenhaus St.
Lukas GmbH.“