Der Änderung der Vollzeitpflegerichtlinie des Landkreises Kelheim im Hinblick auf die zusätzlichen Leistungen (Punkt 2.8 Pauschal- und Einzelzuschüsse) und die sonstigen Änderungen bei der Bereitschaftspflege (Punkt 5) ab 01.07.2023 wird zugestimmt.