Beschluss:

 

1. Der Jahresfehlbetrag der ITK für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 12.727.159,36 €.

 

Der Landkreis gleicht den restlichen anteiligen Jahresfehlbetrag (27 % = 3.436.333,03 €) des Geschäftsjahres 2022 der ITK in Höhe von 1.236.333,03 € aus.

 

2. Zur Sicherung der Liquidität der ITK werden Abschlagszahlungen in Höhe von insg. 4,6 Mio. € für den zu erwartenden anteiligen (27 %) Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2023 geleistet (Haushalt 2023). Die Kreisfinanzverwaltung wird beauftragt, die Ratenzahlungen entsprechend der Liquiditätsplanung bzgl. jeweiliger Ratenhöhe und Zahlungszeitpunkte mit der Klinik-Geschäftsführung abzustimmen und auszuführen.