Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine Änderung der Allgemeinen Vorschrift (Satzung) „Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) des Landkreises Kelheim über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im allgemeinen ÖPNV“ aufgrund der Einführung des Ermäßigungstickets zum Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zu erlassen.