Beschluss:

 

Dem vorliegenden Entwurf des Hauhaushalts der Kommunalen Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 mit Finanzplan für 2025 bis 2027 (Teilhaushalt für die Unterabschnitte 7201 bis 7211) mit vorläufigen Personalkosten wird zugestimmt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Teilhaushalt der Kommunalen Abfallwirtschaft im Rahmen des Gesamthaushaltes für den Landkreis Kelheim für das Jahr 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2027 mit dann erforderlichenfalls angepassten endgültigen Personalkosten zu beschließen.