Beschluss:

 

Der Landkreis möchte das bedarfsgerechte Angebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Kelheim weiterhin fördern. Zu diesem Zweck erklärt sich der Landkreis Kelheim bereit, sich an den nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Personal- und Sachkosten abzüglich eines angemessenen Eigenanteils der Träger (Caritas/AWO) in Höhe von 10 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 € pro Vollzeitstelle/Jahr zu beteiligen. Die Bezuschussung der Flüchtlings- und Integrationsberatung wird zur besseren Planbarkeit für die Wohlfahrsverbände zeitlich an die Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR III) gebunden.