Sitzung: 09.10.2023 2020-2026/KA/039
Beschluss:
Der Landkreis
möchte das bedarfsgerechte Angebot der Flüchtlings- und Integrationsberatung im
Landkreis Kelheim weiterhin fördern. Zu diesem Zweck erklärt sich der Landkreis
Kelheim bereit, sich an den nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten
Personal- und Sachkosten abzüglich eines angemessenen Eigenanteils der Träger
(Caritas/AWO) in Höhe von 10 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von
14.000 € pro Vollzeitstelle/Jahr zu beteiligen. Die Bezuschussung der
Flüchtlings- und Integrationsberatung wird zur besseren Planbarkeit für die
Wohlfahrsverbände zeitlich an die Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR
III) gebunden.