Empfehlungsbeschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag die jeweils rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzungen für die Zeiträume 2019-2022 und 2023-2026 mit folgendem Wortlaut:

 

„§ 5 Entstehen der Gebührenschuld

 

(1)  Bei der Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem entsteht die Gebührenschuld erstmals mit Inkrafttreten dieser Gebührensatzung und Gebührentatbestandsverwirklichung (Benutzung), für später hinzukommende Schuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats, im Übrigen mit Beginn eines Kalendermonats; angefangene Kalendermonate gelten als volle Monate. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Umstände gemäß § 4 ändern.“