Sitzung: 16.10.2023 2020-2026/UA/009
Empfehlungsbeschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag die jeweils rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzungen für die Zeiträume 2019-2022 und 2023-2026 mit folgendem Wortlaut:
„§ 5 Entstehen der
Gebührenschuld
(1) Bei der Abfallentsorgung im Bring- und
Holsystem entsteht die Gebührenschuld erstmals mit Inkrafttreten dieser
Gebührensatzung und
Gebührentatbestandsverwirklichung (Benutzung), für später hinzukommende
Schuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes
folgenden Kalendermonats, im Übrigen mit Beginn eines Kalendermonats;
angefangene Kalendermonate gelten als volle Monate. Satz 1 gilt entsprechend,
wenn sich die Umstände gemäß § 4 ändern.“