1.   Weiterbeauftragung

 

Alternative 2: In Abänderung der bisherigen Beschlusslage werden nach formalem Abschluss der Lph 2 die Planer mit Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) beauftragt.

 

Voraussetzung hierfür ist jedoch eine neue Kostenaufteilung wie folgt:

 

-       Die Stadt Mainburg sagt verbindlich zu alle Kosten des Neubaus der Lehrschwimmhalle Mainburg zu übernehmen, die sich aus den folgenden Ausführungen ergeben:

 

a)    Bis zu einem Betrag von 6 Millionen € für den Landkreis erfolgt die Kostenaufteilung nach dem Verhältnis der Sportklassen (wie bisher).

 

b)    Kosten, die für den Landkreis darüber hinaus entstehen würden, werden jedoch zu 30 % durch den Landkreis und zu 70 % durch die Stadt Mainburg übernommen.

 

-       Die Stadt Mainburg verpflichtet sich zur Stellung eines Bademeisters um den Betrieb für Vereine und weitere öffentliche Nutzungen zu gewährleisten.

 

-       Die Betriebskosten werden – insoweit entgegen der bisherigen Zweckvereinbarung – nicht pauschal abgegolten, sondern zukünftig nach tatsächlichem Anfall abgerechnet.

 

Verteilungsschlüssel hierfür ist dabei:

 

Verteilung nach dem jeweiligen tatsächlichen zeitlichen Belegungsumfang der Landkreisschulen im Verhältnis zu allen weiteren Nutzungen (Öffentlichkeit, weitere Externe)

 

Die Verwaltung wird ermächtigt eine diesbezügliche Vereinbarung mit der Stadt Mainburg abzuschließen.

 

                Dies unter folgenden weiteren Voraussetzungen (Ziffern 1.1 und 1.2):

 

1.1   Nachfolgende zusätzliche Planungsbestandteile u. mögliche Optionen für die öffentliche Nutzung bzw. für den Vereinssport i. H. v. insg. 0,783 Mio. € werden aufgrund der verbindlichen Festlegung bzw. Zustimmung der Stadt Mainburg (s. Stadtratsbeschluss v. 30.01.2024 samt Anlage, eingeg. am 12.02.2024) zur Kostenbeteiligung (s. Anlage) in der weiteren Planung/Projektierung berücksichtigt:

 

a)    allg. erforderliche Bestandteile für die öffentliche Nutzung*) (WC im Eingangsbereich, Kassensystem, Sichtschutz, größerer Windfang, Stellplätze u. anteilige Freianlagen hierzu, Sitzstufen usw.)      i. H. v. 0,435 Mio. €

b)   mögliche Option „Hubboden“ *)                       i. H. v. 0,348 Mio. €

 

*) Hinweise:

Die Stadt Mainburg wurde am 14.02.2024 per eMail darauf hingewiesen, dass die etwaige weitere Planung somit auf Wunsch/Vorgabe der Stadt mit verringerten Flächen (Foyer, Lagerraum) u. geringerer Anzahl an Einzelumkleiden (Kostenersparnis 0,634 Mio €) erfolgen wird und somit gegenüber dem „gewohnten“ Bestand merkliche Reduzierungen darstellen, welche nicht der Landkreis verantwortet. Die Stadt wurde um entsprechende Kommunikation mit den Vereinen/Bürgern gebeten.

Die Wartungs-/Betriebskosten für die gesamte Lehrschwimmhalle, d. h. alle Flächen und Ausstattungen trägt der Landkreis Kelheim abzüglich einer nicht kostendeckenden Erstattung (Pauschale) der Stadt Mainburg u. der weiteren Mitbenutzer – s. Zweckvereinbarung

 

1.2 Wärmeerzeugungskonzept (Beschlussfassung bzgl. Varianten bzw. Alternativen in der Reihenfolge des weitergehenden Vorschlags)

 

  “Als Wärmeerzeugungskonzept wird die Alt. 2 in der weiteren Planung projektiert.“

 

Alt. 2 – Vorschlag der Fachplaner u. Kreisfinanz- u. Liegenschaftsverwaltung:

„Große Hackschnitzelheizung beim Standort Lehrschwimmhalle und Nahwärmeverbund mit Gymnasium u. Realschule“;

-     Kostenschätzung (45% Wärme-/Investitionskostenanteil für Lehrschwimmhalle an Gesamtheizanlage) i. H. v. ca. 0,430 Mio. € (= 0,497 Mio. €./. 70.000 € für bereits in der allg. Kostenschätzung enthaltene Nahwärmeübergabestation)

-     Die für das Gesamtwärmekonzept erforderlichen weiteren Investitionskosten, d. h. 55 % des Gesamtwärme-/Investitionskostenanteils für das Gymnasium u. die Realschule i. H. v. ca. 604.000 € werden in der Finanzplanung berücksichtigt und die weitere Projektierung für diesen Teilbereich beauftragt.

 

nachrichtlich: Gesamtkostenschätzung für das Gesamtwärmekonzept (LSH + Gym/RS im Nahwärmeverbund) beträgt somit insg. ca. 1,104 Mio. €; ggf. eigener bzw. erweiterter Planungsauftrag für Gymnasium/Realschule erforderlich.

 

 

2.   Haushalts-/Finanzplanung

 

Die für das Projekt erforderlichen Finanz- u. Fördermittel werden in der Haushalts-/Finanzplanung der nächsten Jahre eingestellt.